Bisherige Police → neue Police

Sind die deklarierten Schritte Ihres Policenwechsels abgestimmt?

Übernehmen Sie nur Daten und schriftliche Bestätigungen aus Ihren Unterlagen. Das Werkzeug vergleicht diese deklarierte Chronologie, entscheidet aber weder über Versicherungsschutz noch über eine wirksame Kündigung.

Temporäre Antworten · keine Übermittlung
Bereich der Privatversicherung

KVG/LAMal, Vorsorge und Lebensversicherung folgen anderen Abläufen.

Bisherige Police → neue Police

Daten in den Unterlagen

Leiten Sie diese Daten nicht aus einer allgemeinen Frist ab; übernehmen Sie sie erst nach schriftlicher Prüfung.

Bestätigungen prüfen

Liegt Ihnen eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vor, dass die neue Police angenommen wurde?
Wurde die Kündigung der bisherigen Police versandt?
Liegt eine schriftliche Bestätigung des Wirksamkeitsdatums der Kündigung vor?
Sind noch Voraussetzungen offen?
Ist ein früherer Schadenfall noch offen?

Temporäre Antworten · keine Übermittlung

Keine Vertragsdaten werden übertragen

Auswahl und Daten bleiben im temporären Seitenspeicher. Name, Policennummer, Versicherer, Kontrollschild, Adresse, Betrag, Gesundheits- oder Schadendaten werden weder verlangt noch gespeichert, in die URL geschrieben oder übertragen.

Methode

  1. Beide Daten aus den anwendbaren Unterlagen übernehmen.
  2. Annahme der neuen Police, Versand der Kündigung und Bestätigung ihres Wirkungsdatums getrennt prüfen.
  3. Fehlende Bestätigungen über die offiziellen Kanäle der zuständigen Stellen einholen.

Grenzen

  • Kein Kündigungsrecht, keine gesetzliche Frist und kein tatsächlicher Eingang wird bestimmt.
  • Versicherungsschutz, Prämie, Ersparnis, Leistung oder Empfehlung werden nicht berechnet.
  • Aneinandergrenzende Daten beweisen weder Gleichwertigkeit noch übereinstimmende Wirkungszeiten.
  • Nur Unterlagen und Bestätigungen der zuständigen Parteien erlauben einen Schluss.

Amtliche Referenzen

Prüfung fortsetzen

Gleichen Sie deklarierte Daten und Bestätigungen vor dem Ersatz einer Privatversicherung ab.

Vergleichbarkeit der Angebote prüfen