Unterscheidungen, die den Ablauf bestimmen
Zuständigen Versicherer identifizieren
Prüfen Sie Arbeitgeber im Ereigniszeitpunkt, Berufs- oder Nichtberufsunfalldeckung und den angegebenen Versicherer. Das Unfalldossier erläutert Übergangssituationen.
Meldung und Information trennen
Nutzen Sie für eine Unfallmeldung ausschliesslich das Verfahren von Arbeitgeber oder Unfallversicherer. ClairAssur nimmt keine Schadenangaben, Unterlagen oder Fallnummern entgegen.
Leistungsentscheid lesen
Der Versicherer prüft unter anderem Deckung, Arbeitsunfähigkeit, versicherten Verdienst und Koordination nach UVG. Verlangen Sie eine schriftliche Erklärung statt Betrag oder Dauer hochzurechnen.
Den Weg in vier Schritten prüfen
Bestimmen Sie System, bereits vorhandene Unterlagen und zuständige Stelle, bevor Sie Schlüsse ziehen; sensible Unterlagen bleiben in deren offiziellen Kanälen.
Zuständigen Versicherer identifizieren
Prüfen Sie Arbeitgeber im Ereigniszeitpunkt, Berufs- oder Nichtberufsunfalldeckung und den angegebenen Versicherer. Das Unfalldossier erläutert Übergangssituationen.
Meldung und Information trennen
Nutzen Sie für eine Unfallmeldung ausschliesslich das Verfahren von Arbeitgeber oder Unfallversicherer. ClairAssur nimmt keine Schadenangaben, Unterlagen oder Fallnummern entgegen.
Leistungsentscheid lesen
Der Versicherer prüft unter anderem Deckung, Arbeitsunfähigkeit, versicherten Verdienst und Koordination nach UVG. Verlangen Sie eine schriftliche Erklärung statt Betrag oder Dauer hochzurechnen.
Schriftliche Bestätigung einholen
Wenden Sie sich direkt an Arbeitgeber, Versicherer, IV-Stelle oder Vorsorgeeinrichtung und nutzen Sie ausschliesslich deren sicheren Kanal.
Grenzen und zwingende Prüfungen
- Hier werden weder Kausalität, Arbeitsunfähigkeit, Taggeld, Rente noch Beginn oder Ende einer UVG-Leistung bestätigt.
- Nur allgemeine Information: Eine Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit wird nicht automatisch beurteilt und es wird keine Diagnose gestellt.
- Es werden kein Anspruch, Betrag, Zeitraum, Satz, keine Annahme und keine Vertragsänderung zugesagt; entscheiden darf nur die zuständige Stelle.
- ClairAssur ist kein Meldekanal: Übermitteln Sie hier keine Dokumente, Gesundheitsdaten, Diagnosen, Schadennummern oder freien Fallschilderungen.
Amtliche Quellen
Die Quellen erscheinen in der verfügbaren Amtssprache; massgeblich sind die geltende Fassung und der Entscheid der zuständigen Stelle.
- Suva — Prestations en espècesAmtliches Französisch · Présentation institutionnelle des catégories de prestations après accident ou maladie professionnelle, soumises à examen individuel.↗
- OFSP — Prestations en espèces de l'assurance-accidentsAmtliches Französisch · Cadre officiel des indemnités et rentes LAA, sans calcul ni confirmation de droit.↗
- OFSP — Assureurs-accidents et surveillanceAmtliches Französisch · Information officielle sur les assureurs LAA et leur surveillance.↗
- Fedlex — Loi fédérale sur l'assurance-accidents (LAA)Amtliches Deutsch · Texte fédéral consolidé relatif à l'assurance-accidents et à ses prestations.↗
- Fedlex — Partie générale du droit des assurances sociales (LPGA)Amtliches Deutsch · Cadre général des assurances sociales, notamment les notions, décisions et voies de droit.↗
- Suva — Déclarer correctement un accidentAmtliches Französisch · Orientation institutionnelle vers les canaux de déclaration compétents; ClairAssur n'est pas un canal de déclaration.↗
