Begriffe vor Leistungen

Erwerbsunfähigkeit und Prämienbefreiung folgen Vertragsauslösern

Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Invalidität sind nicht automatisch gleichbedeutend. Das BSV weist auf unterschiedliche Voraussetzungen der Versicherungen hin. Eine private Police kann Rente, Kapital oder Prämienbefreiung vorsehen, jedoch nur nach ihren Begriffen, Nachweisen, Ausschlüssen und Koordinationsregeln.

2026-08-294 Geprüfte Bundesquellen
Erwerbsunfähigkeit und Prämienbefreiung folgen Vertragsauslösern

Entscheidende Abgrenzungen

Definition des Risikos

Prüfen Sie, ob Berufsausübung, Erwerbseinbusse, anerkannte Invalidität oder ein anderer Massstab gemeint ist, welche Ursache gedeckt wird und wer beurteilt.

Art der Leistung

Trennen Sie Rente, Kapital, Prämienübernahme und Fortbestand anderer Garantien. Prämienbefreiung ist nicht zwingend Einkommen; eine Rente erhält nicht automatisch jeden Vertragsteil.

Koordination von Entscheiden

Fragen Sie, ob sich der Versicherer auf einen IV-Entscheid stützt oder selbst prüft und wie andere Leistungen berücksichtigt werden. Eine Anerkennung bindet nicht automatisch alle Stellen.

Faktendossier erstellen

Das Dossier soll Vertrag und Situation erklären, ohne Diagnose oder Ausgangsprognose.

  1. Definitionen und Ausschlüsse

    Sichern Sie Klauseln zu Beruf, Ursache, allfälligem Grad, Ausschlüssen, Meldung und verlangten medizinischen oder beruflichen Unterlagen.

  2. Leistungen und Prämien

    Fragen Sie schriftlich, welche Leistung geprüft wird, wie Prämien während der Prüfung behandelt werden und welcher Schutz je Entscheidung weiterbesteht.

  3. Zuständige Kanäle

    Bereiten Sie getrennte Meldungen an privaten Versicherer, IV, Pensionskasse, Arbeitgeber oder Unfallversicherung mit gemeinsamer Chronologie vor.

  4. Datierte Nachweise aufbewahren

    Archivieren Sie Police, Bedingungen, schriftliche Antwort des Versicherers und konsultierte Bundesquelle, damit die verwendete Fassung später nachvollziehbar bleibt.

Medizinische und rechtliche Vorsicht

  • Diese Seite diagnostiziert nicht, setzt keinen Grad fest und bestätigt keinen Leistungsanspruch.
  • Kein Rentenbetrag, keine Wartefrist, Bezugsdauer oder Vertragsgrenze wird verallgemeinert.
  • Eine Prämienbefreiung muss in der Police stehen und gehört nicht stillschweigend zu jeder Lebensversicherung.

Geprüfte Bundesquellen

Die Hinweise von FINMA und BSV sowie das Bundesrecht sind in der geprüften deutschen Fassung verlinkt. Massgebend bleiben die amtlichen Texte, die Police, die Allgemeinen Bedingungen und die Entscheide der zuständigen Stellen.

Nächster Schritt

Vergleichsanfrage vorbereiten

Wählen Sie den passenden Versicherungsbereich. Das Formular öffnet sich auf einer geschützten Seite; Sie entscheiden selbst, ob Sie es absenden.

In diesem Bereich werden keine persönlichen Angaben abgefragt.