Ausstieg und Vertragsänderung

Rückkauf, Kündigung oder Umwandlung schriftlich berechnen lassen

Zahlungen einzustellen bedeutet nicht immer, den erwarteten Sparbetrag zu erhalten. Kündigung, Rückkauf oder Umwandlung in eine prämienfreie Leistung können je nach Police unterschiedliche Wirkungen auf Wert und Risikoschutz haben. Verlangen Sie zuerst datierte Vertragswerte vom Versicherer.

2026-08-294 Geprüfte Bundesquellen
Rückkauf, Kündigung oder Umwandlung schriftlich berechnen lassen

Drei Ausgänge nicht verwechseln

Kündigung oder Rückkauf

Klären Sie Vertragsende, auszahlbaren Wert, endende Teile und angewandte Kosten oder Korrekturen. Die Summe bezahlter Prämien definiert den Rückkaufswert nicht.

Umwandlung

Eine Umwandlung kann eine reduzierte Leistung ohne neue Prämien erhalten. Prüfen Sie Restgarantien, Ablauf, Begünstigte, laufende Kosten und spätere Änderungsfolgen.

Prüfung und Streit

Kontaktieren Sie zuerst den Versicherer und verlangen Sie seine Berechnung. Die FINMA beschreibt eine mögliche Werteprüfung, entscheidet aber nicht alle Kostenfragen oder Privatrechtsstreitigkeiten.

Vor einem Auftrag

Lassen Sie vergleichbare Optionen zum gleichen Stichtag berechnen und prüfen Sie mehr als die Auszahlung.

  1. Vollständige Auskunft verlangen

    Fordern Sie Rückkaufs- und Umwandlungswert, verbleibende Leistungen, Kosten, zu klärende Steuerfolgen und Gültigkeitsdatum an, ohne dafür vorschnell zu kündigen.

  2. Restschutz vergleichen

    Erfassen Sie je Option Tod, Erwerbsunfähigkeit, Prämienbefreiung, Begünstigte, Ablauf und Anlagerisiken, statt nur einen Wert zu vergleichen.

  3. Beschwerdeweg klären

    Holen Sie die schriftliche Position des Versicherers ein und trennen Sie FINMA-Prüfung, mögliche Vermittlung und Privatrechtsstreit.

  4. Datierte Nachweise aufbewahren

    Archivieren Sie Police, Bedingungen, schriftliche Antwort des Versicherers und konsultierte Bundesquelle, damit die verwendete Fassung später nachvollziehbar bleibt.

Keine Entscheidung unter Zeitdruck

  • Diese Seite behauptet nicht, dass ein Rückkauf möglich, vorteilhaft oder steuerlich passend ist.
  • Eine FINMA-Prüfung ist weder Vorabschätzung noch Entscheid über die Angemessenheit von Kosten.
  • Kein Wert, Abzug, Zeitraum oder Ergebnis wird von einer Police auf eine andere übertragen.

Geprüfte Bundesquellen

Die Hinweise von FINMA und BSV sowie das Bundesrecht sind in der geprüften deutschen Fassung verlinkt. Massgebend bleiben die amtlichen Texte, die Police, die Allgemeinen Bedingungen und die Entscheide der zuständigen Stellen.

Nächster Schritt

Vergleichsanfrage vorbereiten

Wählen Sie den passenden Versicherungsbereich. Das Formular öffnet sich auf einer geschützten Seite; Sie entscheiden selbst, ob Sie es absenden.

In diesem Bereich werden keine persönlichen Angaben abgefragt.