Drei getrennte Dossiers
Begünstigungsklausel
Lesen Sie Wortlaut, nachfolgende Begünstigte, Änderungsmöglichkeit und Datum der aktuellen Fassung. Eine nicht dokumentierte Absicht muss nicht die erwartete Wirkung entfalten.
Ereignis und Leistung
Prüfen Sie versicherte Person, Zeitraum, Ausschlüsse und Leistungsform. Versicherungsnehmer, versicherte Person, Prämienzahler und Begünstigter können verschiedene Personen sein.
Andere Hinterlassenenregeln
Dokumentieren Sie AHV, Pensionskasse, Unfallversicherung und weitere Verträge separat. Deren Anspruchs- und Verfahrensregeln werden durch die private Police nicht ersetzt.
Anfrage ohne Vorwegnahme vorbereiten
Der Versicherer prüft die Unterlagen und nimmt zum konkreten Vertrag Stellung.
Rollen identifizieren
Notieren Sie Versicherungsnehmer, versicherte Person, Begünstigte und Zahlende und gleichen Sie Namen und Eigenschaften mit aktuellen Dokumenten ab.
Geltende Fassungen sammeln
Bewahren Sie Police, Nachträge, Begünstigungen, Bedingungen und Bestätigungen auf; Werbematerial ersetzt keine Vertragsurkunde.
Unterlagen je Stelle anfragen
Lassen Sie sich im Todesfall von jeder Stelle deren eigene Nachweisliste und sicheren Kanal geben, statt dasselbe Dossier ungeprüft überall einzureichen.
Datierte Nachweise aufbewahren
Archivieren Sie Police, Bedingungen, schriftliche Antwort des Versicherers und konsultierte Bundesquelle, damit die verwendete Fassung später nachvollziehbar bleibt.
Was diese Seite nicht entscheidet
- Sie bestätigt weder eine Begünstigung noch eine Reihenfolge oder den Anspruch einer bestimmten Person.
- Sie berechnet weder Leistung noch Erbteil oder Steuerfolge und ersetzt keine Rechtsberatung.
- Gesetzliche Hinterlassenenleistung und private Lebensversicherung können unterschiedlichen Verfahren folgen.
Geprüfte Bundesquellen
Die Hinweise von FINMA und BSV sowie das Bundesrecht sind in der geprüften deutschen Fassung verlinkt. Massgebend bleiben die amtlichen Texte, die Police, die Allgemeinen Bedingungen und die Entscheide der zuständigen Stellen.
- Fedlex — Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)Deutsch · Konsolidiertes Bundesrecht zu vorvertraglicher Information, Vertrag, Begünstigung in der Lebensversicherung und gesetzlichen Rechten oder Mitteilungen.↗
- OFAS — Die Hinterlassenenvorsorge in der beruflichen VorsorgeDeutsch · Hinterlassenenleistungen der beruflichen Vorsorge und Abgrenzung dieses gesetzlichen Kanals von einer privaten Lebensversicherungsleistung.↗
- FINMA — Sie haben ein Problem mit Ihrer VersicherungDeutsch · Vorgehen gegenüber dem Versicherer, mögliche Prüfung von Umwandlungs- oder Rückkaufswerten und Grenzen der FINMA bei privatrechtlichen Streitigkeiten.↗
- FINMA — EinzellebensversicherungDeutsch · Aufsichtsrahmen der Einzellebensversicherung, keine allgemeine Tarifgenehmigung und besondere Anforderungen an Abfindungswerte.↗
