Unmittelbare Orientierung
Anhalten und soweit möglich sichern
Beteiligte halten unverzüglich an und treffen mögliche Sicherheitsmassnahmen, ohne sich oder andere zusätzlich zu gefährden.
Verletzte Personen und Polizei
Bei Verletzten sieht das SVG Hilfe und Meldung an die Polizei vor; Rettungsanweisungen gehen der Dokumentensammlung vor.
Sachschaden und Identifikation
Die verursachende Person informiert die geschädigte Person mit Name und Adresse oder verständigt, wenn dies nicht möglich ist, unverzüglich die Polizei.
Vertragliche Meldung ohne vermeidbare Verzögerung
VVG und Police regeln Anzeige und Auskünfte; bewahren Sie Originale und antworten Sie sachlich auf konkrete Anfragen.
Vier Zeitabschnitte
Passen Sie diese Orientierung stets an Weisungen von Rettungskräften, Polizei und die konkrete Gefahrenlage an.
Menschen schützen
Halten Sie an, prüfen Sie unmittelbare Gefahren und rufen Sie Rettung oder Polizei, wenn die Lage dies verlangt.
Nötige Identitäten austauschen
Erfassen Sie Kontaktdaten, Kennzeichen, Versicherer und mögliche Zeugen, ohne unter Druck die Haftung abschliessend zu verteilen.
Datierte Tatsachen sichern
Notieren Sie Ort, Zeit, beobachtete Bewegungen und sichtbare Schäden; behalten Sie Fotos und Dokumente im ursprünglichen Kontext.
Dem richtigen Versicherer melden
Nutzen Sie den in der Police genannten Kanal, beschreiben Sie Tatsachen und fragen Sie schriftlich nach Unterlagen und nächsten Schritten.
Eine Checkliste entscheidet nichts
- Weisungen von Rettungskräften und Polizei gehen jeder allgemeinen Liste dieser Seite vor.
- Fotos, Protokoll und Meldung dokumentieren, legen aber Haftung und Deckung nicht allein fest.
- Ein neuer Versicherungsvergleich verändert den auf einen bereits eingetretenen Unfall anwendbaren Vertrag nicht.
Nur für künftigen Schutz
Künftigen Versicherungsbedarf vergleichen
Ein neuer Vergleich ändert den für einen bereits eingetretenen Unfall geltenden Vertrag nicht und garantiert keine Leistung. Er dient nur der Vorbereitung eines künftigen Schutzes.
Geprüfte Behörden- und Branchenquellen
Die Sprache jeder Quelle ist ausgewiesen. Fedlex, ASTRA und FINMA werden klar vom SVV getrennt: Der Verband bietet nur Brancheninformationen; massgeblich bleiben Vertrag und anwendbare amtliche Rechtstexte.
- Fedlex — Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01)Deutsch · Motorfahrzeug-Haftpflicht, Verkehrszulassung, Verhalten nach Unfällen, Vertragsübergang und Schadenverlaufsbescheinigung.↗
- Fedlex — Versicherungsvertragsgesetz (VVG, SR 221.229.1)Deutsch · Vorvertragliche Information, vertraglicher Umfang, Schadenanzeige, Auskünfte und gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten.↗
- FINMA — Sie haben ein Problem mit Ihrer VersicherungDeutsch · Erster Kontakt mit dem Versicherer, Aufsichtsrolle der FINMA und Abgrenzung zwischen Aufsichtshinweis und privatrechtlichem Streit.↗
