Grenzüberschreitende Behandlung

Behandlung und Erstattung: Wohnstaat, Schweiz und Reise unterscheiden

Dokumente und Kostenbeteiligung hängen vom Behandlungsstaat ab. S1, Europäische Krankenversicherungskarte und Schweizer Regeln haben verschiedene Zwecke.

Bei jedem Link ist die Originalsprache angegeben. Die Zusammenfassung stützt sich ausschliesslich auf BAG, Priminfo und die genannte kantonale Behörde.

Drei unterschiedliche Situationen

Behandlung im Wohnstaat

Der Schweizer Versicherer stellt für die Registrierung beim Träger des Wohnstaats das Formular S1 nach den Koordinierungsregeln aus.

Behandlung in der Schweiz

Für Behandlungen in der Schweiz gilt für Schweizer Versicherte die schweizerische Kostenbeteiligung.

Vorübergehender Aufenthalt

Die EKVK dient für medizinisch notwendige Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen erfassten EU/EFTA/UK-Staat.

Welches Dokument wann?

Klären Sie mit dem Versicherer, wie Dokumente und Rechnungen einzureichen sind.

  1. Behandlung am Wohnort

    Registrieren Sie S1 beim örtlichen Träger und folgen Sie dessen Verfahren.

  2. Behandlung in der Schweiz

    Verwenden Sie die Schweizer Versicherungsangaben; Franchise und Selbstbehalt können gelten.

  3. Vorübergehende Reise

    Nutzen Sie die EKVK für medizinisch notwendige Leistungen nach örtlichen Regeln.

  4. Geplante besondere Behandlung

    Holen Sie vorab eine schriftliche Auskunft ein, wenn Bewilligung oder Erstattung unklar ist.

Wichtige Grenzen

  • Eine im Ausland bezahlte Kostenbeteiligung wird nicht an Schweizer Franchise oder Selbstbehalt angerechnet.
  • Die EKVK ersetzt S1 nicht für die dauerhafte Registrierung im Wohnstaat.
  • Erstattung hängt von Ort, Behandlung und Formalitäten ab; diese Seite gibt keine Leistungszusage.

Geprüfte amtliche Quellen

Bei jedem Link ist die Originalsprache angegeben. Die Zusammenfassung stützt sich ausschliesslich auf BAG, Priminfo und die genannte kantonale Behörde.

Nächster Schritt

Vergleichsanfrage vorbereiten

Wählen Sie den passenden Versicherungsbereich. Das Formular öffnet sich auf einer geschützten Seite; Sie entscheiden selbst, ob Sie es absenden.

In diesem Bereich werden keine persönlichen Angaben abgefragt.

Entscheiden mit sichtbaren Regeln

Mit verlässlichen Informationen weitergehen

Lesen Sie die Ratgeber, erkunden Sie Regionen oder starten Sie getrennt vom Rechner eine Vergleichsanfrage.