Drei unterschiedliche Situationen
Behandlung im Wohnstaat
Der Schweizer Versicherer stellt für die Registrierung beim Träger des Wohnstaats das Formular S1 nach den Koordinierungsregeln aus.
Behandlung in der Schweiz
Für Behandlungen in der Schweiz gilt für Schweizer Versicherte die schweizerische Kostenbeteiligung.
Vorübergehender Aufenthalt
Die EKVK dient für medizinisch notwendige Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen erfassten EU/EFTA/UK-Staat.
Welches Dokument wann?
Klären Sie mit dem Versicherer, wie Dokumente und Rechnungen einzureichen sind.
Behandlung am Wohnort
Registrieren Sie S1 beim örtlichen Träger und folgen Sie dessen Verfahren.
Behandlung in der Schweiz
Verwenden Sie die Schweizer Versicherungsangaben; Franchise und Selbstbehalt können gelten.
Vorübergehende Reise
Nutzen Sie die EKVK für medizinisch notwendige Leistungen nach örtlichen Regeln.
Geplante besondere Behandlung
Holen Sie vorab eine schriftliche Auskunft ein, wenn Bewilligung oder Erstattung unklar ist.
Wichtige Grenzen
- Eine im Ausland bezahlte Kostenbeteiligung wird nicht an Schweizer Franchise oder Selbstbehalt angerechnet.
- Die EKVK ersetzt S1 nicht für die dauerhafte Registrierung im Wohnstaat.
- Erstattung hängt von Ort, Behandlung und Formalitäten ab; diese Seite gibt keine Leistungszusage.
Geprüfte amtliche Quellen
Bei jedem Link ist die Originalsprache angegeben. Die Zusammenfassung stützt sich ausschliesslich auf BAG, Priminfo und die genannte kantonale Behörde.
- OFSP — Kostenbeteiligung der in der Schweiz versicherten PersonenDeutsch · Regeln nach Behandlungsstaat, Formular S1 und Europäische Krankenversicherungskarte.↗
- OFSP — Leistungen im Ausland für Versicherte mit Wohnsitz im AuslandDeutsch · Behandlung im Wohnstaat und bei vorübergehenden Aufenthalten.↗
- OFSP — Krankenversicherung: Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der SchweizDeutsch · Erwerbsortsprinzip, Frist, Optionsrecht, Frankreich-Verfahren und internationale Fälle.↗