Drei Situationen auseinanderhalten
Auszahlung bei Pensionierung
Fragen Sie die Einrichtung nach Zeitfenster, Verfahren, Unterlagen, Auszahlungskonto und Folgen einer weiteren Erwerbstätigkeit. Regeln einer anderen Person sind nicht übertragbar.
Vorzeitige Auszahlung
Selbst genutztes Wohneigentum, Wechsel der Selbstständigkeit, definitives Verlassen der Schweiz oder Invalidität können unterschiedliche Rahmen haben. Die Einrichtung prüft Bedingungen und Belege.
Transfer
Die Übertragung an eine andere Vorsorgeeinrichtung ist kein freier Bezug. Klären Sie anerkannten Empfänger, Zahlungsweg, Valutadatum, Verkauf von Anlagen und vertragliche Bedingungen.
Eine nachvollziehbare Anweisung vorbereiten
Kündigen oder verkaufen Sie keine Anlage, bevor Rechtsweg und Vertragsfolgen geklärt sind.
Ereignis genau benennen
Beschreiben Sie Grund, Zieldatum, betroffenes Land oder Wohneigentum, allfällige neue Erwerbstätigkeit und die empfangende Einrichtung.
Offizielle Unterlagen verlangen
Fordern Sie Formulare, Nachweise, Unterschriften und Zustimmungen sowie eine schriftliche Information zu Fristen und Werten an, ohne Bewilligung vorauszusetzen.
Folgen separat bestätigen
Klären Sie Steuer, Risikoschutz, Kosten, Rückkaufs- oder Umwandlungswert und Kontinuität der Vorsorge, bevor der endgültige Auftrag erfolgt.
Bestätigtes Ergebnis dokumentieren
Halten Sie Datum, Quelle, Antwort der Einrichtung und verwendete Vertragsversion fest, damit der Punkt vor einer späteren Entscheidung erneut geprüft werden kann.
Wichtige Vorsichtspunkte
- Dieses Dossier bestätigt keinen Vorbezugsgrund und ersetzt keine Entscheidung der Einrichtung oder Behörde.
- Bezug und Transfer haben verschiedene Empfänger und Folgen und dürfen nicht synonym behandelt werden.
- Bei einer Police bedeutet eine Wertauskunft nicht, dass Kosten, Schutz und Steuerfolgen bereits beurteilt sind.
Geprüfte Schweizer Bundesquellen
Die Hinweise von BSV, ESTV und FINMA sowie die Fedlex-Texte sind in der geprüften deutschen Fassung verlinkt. Aktuelle Einzahlungs- und Abzugsgrenzen stehen auf der laufend gepflegten ESTV-Seite und werden hier nicht als Jahresbetrag wiederholt. Massgebend bleiben die amtlichen Texte, die zuständige Steuerbehörde und die Unterlagen der Einrichtung.
- OFAS — Die dritte SäuleDeutsch · Gebundene und freie Selbstvorsorge, Voraussetzungen für Einzahlungen in die Säule 3a, anerkannte Formen, Begünstigte und allgemeine Auszahlungsgründe.↗
- OFAS — In Rente gehenDeutsch · Überblick über die drei Säulen, Vorbereitung der Pensionierung und zuständige Ansprechstellen für ein privates Vorsorgekonto oder eine Police.↗
- Fedlex — Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3)Deutsch · Konsolidiertes Bundesrecht zu anerkannten Formen, Begünstigten, Beiträgen, Auszahlungen und Übertragungen der gebundenen Selbstvorsorge.↗
- Fedlex — Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)Deutsch · Vorvertragliche Information und allgemeine Vertragsregeln, wenn eine Vorsorgelösung als Versicherungspolice ausgestaltet ist.↗
