Kostenposten und Mechanismen trennen
Gerichtskosten und Entschädigung
Die ZPO unterscheidet Kosten des Gerichts und Entschädigung der Gegenpartei. Eine Police kann beide Posten unterschiedlich behandeln.
Vorschuss und Verteilung
Art. 98 ZPO enthält Grundregel und Ausnahmen; grundsätzlich trägt die unterliegende Partei Kosten nach den anwendbaren Regeln. Weder feste Hälfte noch Kostenlosigkeit darf versprochen werden.
Unentgeltliche Rechtspflege
Sie setzt insbesondere fehlende Mittel und eine nicht aussichtslose Sache voraus, kann teilweise gewährt werden und befreit nicht automatisch von der Parteientschädigung.
Versicherungsdeckung
Honorare, Gutachten, Vorschüsse und Kosten werden nur gemäss Klauseln, Limiten, Selbstbehalt und Zustimmung übernommen.
Kosten ohne erfundene Pauschale vorbereiten
Holen Sie getrennte Angaben bei Gericht, Vertretung, Versicherer und zuständiger Rechtspflegebehörde ein.
Verfahren bestimmen
Klären Sie Behörde, Kanton, Verfahrensart und Streitwert, bevor Sie Tarife oder Vorschussregeln deuten.
Kosten aufteilen
Trennen Sie eigenes Honorar, Gericht, Beweise, Übersetzung, Gutachten, Vorschüsse und mögliches Gegenparteirisiko.
Beide Mechanismen prüfen
Verlangen Sie die Vertragsposition des Versicherers und die Voraussetzungen der Rechtspflegebehörde; eines beweist das andere nicht.
Fristen schützen
Bewahren Sie datierte Unterlagen und Antworten auf. Vergleichsanfrage, Beschwerde, Ombudsverfahren oder FINMA-Meldung hemmen gesetzliche, gerichtliche oder vertragliche Fristen nicht automatisch.
Keine automatische Kostenschätzung
- Diese Seite berechnet weder Anwaltskosten noch Gerichtskosten oder Erfolgsaussichten.
- Unentgeltliche Rechtspflege ist nicht automatisch; die zuständige Stelle entscheidet.
- Befreiung von Vorschuss oder Gerichtskosten beseitigt nicht zwingend das Gegenparteirisiko.
- Anfragen hemmen Fristen nicht von selbst.
Geprüfte Schweizer Quellen
Fedlex-Texte und FINMA-Hinweise sind auf Deutsch verlinkt. Der Versicherungsombudsman ist eine unabhängige Vermittlungsstiftung, keine Behörde und kein Gericht. Gesetz, Police, AVB und zuständige Entscheide gehen dieser allgemeinen Erklärung vor.
- Fedlex — Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)Amtliches Deutsch · Gerichtskosten und Parteientschädigung, Kostenvorschüsse, Kostenverteilung und Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege.↗
- Fedlex — BundesverfassungAmtliches Deutsch · Allgemeiner Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege unter Voraussetzungen, insbesondere nach Art. 29 Abs. 3.↗
- Fedlex — Aufsichtsverordnung (AVO)Amtliches Deutsch · Definition des Rechtsschutzes, getrennte Ausweisung, Schadenbearbeitung und Wahl einer Vertretung in den vorgesehenen Fällen.↗
