Kosten und Zugang zum Gericht

Anwaltskosten, Prozesskosten und unentgeltliche Rechtspflege

Vertragliche Versicherung und staatliche unentgeltliche Rechtspflege sind verschiedene Mechanismen. Auch die ZPO trennt Gerichtskosten und Parteientschädigung. Beträge hängen unter anderem von Kanton, Verfahren und Fall ab.

2026-08-293 Geprüfte Schweizer Quellen
Anwaltskosten, Prozesskosten und unentgeltliche Rechtspflege

Kostenposten und Mechanismen trennen

Gerichtskosten und Entschädigung

Die ZPO unterscheidet Kosten des Gerichts und Entschädigung der Gegenpartei. Eine Police kann beide Posten unterschiedlich behandeln.

Vorschuss und Verteilung

Art. 98 ZPO enthält Grundregel und Ausnahmen; grundsätzlich trägt die unterliegende Partei Kosten nach den anwendbaren Regeln. Weder feste Hälfte noch Kostenlosigkeit darf versprochen werden.

Unentgeltliche Rechtspflege

Sie setzt insbesondere fehlende Mittel und eine nicht aussichtslose Sache voraus, kann teilweise gewährt werden und befreit nicht automatisch von der Parteientschädigung.

Versicherungsdeckung

Honorare, Gutachten, Vorschüsse und Kosten werden nur gemäss Klauseln, Limiten, Selbstbehalt und Zustimmung übernommen.

Kosten ohne erfundene Pauschale vorbereiten

Holen Sie getrennte Angaben bei Gericht, Vertretung, Versicherer und zuständiger Rechtspflegebehörde ein.

  1. Verfahren bestimmen

    Klären Sie Behörde, Kanton, Verfahrensart und Streitwert, bevor Sie Tarife oder Vorschussregeln deuten.

  2. Kosten aufteilen

    Trennen Sie eigenes Honorar, Gericht, Beweise, Übersetzung, Gutachten, Vorschüsse und mögliches Gegenparteirisiko.

  3. Beide Mechanismen prüfen

    Verlangen Sie die Vertragsposition des Versicherers und die Voraussetzungen der Rechtspflegebehörde; eines beweist das andere nicht.

  4. Fristen schützen

    Bewahren Sie datierte Unterlagen und Antworten auf. Vergleichsanfrage, Beschwerde, Ombudsverfahren oder FINMA-Meldung hemmen gesetzliche, gerichtliche oder vertragliche Fristen nicht automatisch.

Keine automatische Kostenschätzung

  • Diese Seite berechnet weder Anwaltskosten noch Gerichtskosten oder Erfolgsaussichten.
  • Unentgeltliche Rechtspflege ist nicht automatisch; die zuständige Stelle entscheidet.
  • Befreiung von Vorschuss oder Gerichtskosten beseitigt nicht zwingend das Gegenparteirisiko.
  • Anfragen hemmen Fristen nicht von selbst.

Geprüfte Schweizer Quellen

Fedlex-Texte und FINMA-Hinweise sind auf Deutsch verlinkt. Der Versicherungsombudsman ist eine unabhängige Vermittlungsstiftung, keine Behörde und kein Gericht. Gesetz, Police, AVB und zuständige Entscheide gehen dieser allgemeinen Erklärung vor.

Nächster Schritt

Vergleichsanfrage vorbereiten

Wählen Sie den passenden Versicherungsbereich. Das Formular öffnet sich auf einer geschützten Seite; Sie entscheiden selbst, ob Sie es absenden.

In diesem Bereich werden keine persönlichen Angaben abgefragt.