Vier getrennte Dossiers
Annullierter oder verspäteter Flug
Buchung, Bordkarte, Mitteilung des Beförderers und notwendige Belege sichern. Rechte hängen unter anderem von Strecke und ausführender Fluggesellschaft ab.
Verspätetes, verlorenes oder beschädigtes Gepäck
Am Gepäckschalter sofort melden, schriftliche Referenz verlangen und die Anzeigevorgaben von Beförderer und BAZL beachten.
Notwendige Ausgaben
Angemessene, belegte Ersatzkäufe getrennt erfassen. Weder Beförderer noch Versicherer übernehmen automatisch jede Ausgabe.
Private Assistance
Vertragsnummer verwenden, Kontaktperson und jede erteilte Organisation oder Bewilligung notieren.
Welche Stelle ist zuständig?
Mehrere Meldungen können nötig sein, jede braucht aber eine klare Grundlage.
Flugstörung
Ausführende Fluggesellschaft kontaktieren, Antwort sichern und den Anwendungsbereich der Passagierrechte beim BAZL prüfen.
Gepäckstörung
Gepäckfall vor Ort eröffnen, Zustand oder Fehlen dokumentieren und erforderliche Schriftstücke fristgerecht einreichen.
Versicherungsgarantie
Fall mit Befördererbericht, Inventar, geeigneten Eigentumsnachweisen und verbleibenden Kosten gemäss Police melden.
Sicherheitslage
Lokale Behörden zuerst befolgen; Travel Admin und Vertretungen ergänzen konsularische Information, entscheiden aber keine Entschädigung.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Meldung an den Beförderer nicht wegen der ausstehenden Versicherungsantwort verzögern.
- Regulatorische Befördererleistung, Kulanz, Ticketerstattung und private Versicherung getrennt halten.
- Das BAZL überwacht bestimmte Fluggastrechte, entscheidet aber laut eigener Information keine zivilrechtlichen Gepäckstreitigkeiten.
Nur für künftigen Schutz
Künftige Reisen vorbereiten
Ein neuer Vertrag ändert den Schutz für ein bereits eingetretenes Ereignis nicht und garantiert keine Erstattung. Er dient nur der Vorbereitung künftiger Reisen.
Geprüfte Quellen der Bundesbehörden
Die Sprache jeder Quelle ist angegeben. EDA, BAG und BAZL veröffentlichen Behördeninformationen; Fedlex enthält das Bundesrecht. Massgebend bleiben die anwendbare Police und die offiziellen Rechtstexte. Diese Seite ist keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung.
- FDFA — Travel Admin App des EDADeutsch · Freiwillige Reiseerfassung, Hinweise, Krisenmeldungen, Schweizer Vertretungen und Notfallnummern; die App ist keine Versicherung.↗
- FOCA — Ihre Rechte als FlugpassagierDeutsch · Geltungsbereich der Fluggastrechte, Nichtbeförderung, Annullierung, grosse Verspätung und erstes Vorgehen gegenüber der Fluggesellschaft.↗
- FOCA — Beschädigung, Verlust oder Verspätung des ReisegepäcksDeutsch · Haftung des Luftfrachtführers, rasche Meldung und schriftliche Anzeige; das BAZL entscheidet diese zivilrechtlichen Streitigkeiten nicht.↗
- Fedlex — Versicherungsvertragsgesetz (VVG, SR 221.229.1)Deutsch · Vorvertragliche Information, Vertragsinhalt, Anzeigeobliegenheiten und vertragliche Schadenbearbeitung; die Einzelpolice bleibt massgebend.↗
