Nach einem versicherten Ereignis
Versicherungsfall vorbereiten: Reisezwischenfall
Im Ausland sind lokale Behörden und Dienste erste Anlaufstellen für Sicherheit und Notfälle. Konsularischer Schutz und Versicherung haben verschiedene Aufgaben; diese Checkliste garantiert keine Leistung.
Vorsichtige erste Schritte
- Kontaktieren Sie bei Gefahr, Krankheit, Unfall oder Diebstahl zuerst die zuständigen lokalen Dienste und befolgen Sie deren Anweisungen.
- Rufen Sie danach die vertragliche Assistance und den Reiseanbieter an und verlangen Sie Referenzen sowie Anweisungen.
- Bewahren Sie Buchungen, Berichte und Originalbelege auf. Halten Sie sich bei Diebstahl an lokale Vorgaben, ohne Fakten zu erfinden oder zu ergänzen.
Zu bewahrende Fakten
- Daten, Orte, Reiseweg und betroffene Personen nach Kategorie
- Ereignisart gemäss Behörden- oder Anbieterbericht
- Kontakte mit Polizei, Medizin, Transport, Assistance und Vertretung
- Ausgaben, Rückerstattungen und bereits erhaltene Leistungen
Im Vertrag prüfen
- Annullierung, Abbruch und tatsächlich versicherte Gründe
- Vorgesehene Behandlung, Rettung, Rückführung und Assistance
- Gepäck, Höchstbeträge, ausgeschlossene Sachen und Selbstbehalt
- Gebiet, Reisehinweise, bekannte Ereignisse und andere Versicherungen
Wichtige Grenze
Nutzen Sie im Notfall lokale Dienste: Das EDA ist weder Rettungsdienst noch Versicherer. Fälschen Sie keinen Bericht oder Beleg. Deckung und Erstattung hängen von Vertrag, Ereignis und geprüften Unterlagen ab.