Nach einem versicherten Ereignis
Versicherungsfall vorbereiten: Hausrat- und Wohnschaden
Nach einem Ereignis im Wohnbereich sind zuerst Personen zu schützen und weitere Schäden nur gefahrlos zu begrenzen. Spuren und beschädigte Sachen sollen ohne Inszenierung oder unnötige Entsorgung dokumentiert bleiben.
Vorsichtige erste Schritte
- Verlassen Sie bei Gefahr, Feuer, aktivem Wasseraustritt oder Straftat wenn nötig den Bereich und kontaktieren Sie die zuständigen Dienste.
- Treffen Sie nur sichere, angemessene Massnahmen gegen eine Verschlimmerung und bewahren Sie deren Belege.
- Fragen Sie vor Reinigung oder Entsorgung wenn möglich den Versicherer und verschieben Sie keine Tatspuren für Fotos.
Zu bewahrende Fakten
- Zeit, Ort und erste Wahrnehmung des Ereignisses
- Betroffene Bereiche, Gegenstände und Dritte wie beobachtet
- Tatsächlich getroffene Sicherheits- und Begrenzungsmassnahmen
- Beteiligte Stellen, Zeugen und zeitlicher Kontaktverlauf
Im Vertrag prüfen
- Genannte Gefahren wie Wasser, Feuer, Diebstahl oder Glasbruch
- Neuwert, Zeitwert, Objektgrenzen und Selbstbehalt
- Sachen ausser Haus, Nebengebäude und Haftung gegenüber Dritten
- Rettungspflichten, Begutachtung und Zustimmung vor Reparatur oder Entsorgung
Wichtige Grenze
Betreten Sie kein gefährliches Gebäude und berühren Sie keine Tatspuren. Deckung kann aus privaten Verträgen oder einer kantonalen Gebäudeversicherung stammen. Nur zuständige Stellen beurteilen Schaden und Entschädigung.