Berufs- oder Nichtberufsunfall

Wer deckt Ihr Unfallrisiko üblicherweise?

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Allgemeine Information · kein EinzelfallentscheidQuellen geprüft am 28.08.2026

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Sachliche Orientierung

Die sechs Situationen im Überblick

UVG: BU + NBUAngestellt: mindestens 8 Std./WocheBeim selben Arbeitgeber

Der Arbeitgeber deckt grundsätzlich Berufs- und Nichtberufsunfälle

Ab acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber deckt die UVG-Versicherung üblicherweise Berufs- und Nichtberufsunfälle.

Zu prüfende Punkte

  1. Lassen Sie sich vom Arbeitgeber oder Versicherer eine Bestätigung für BU und NBU geben.
  2. Beantragen Sie danach beim Krankenversicherer die Sistierung des Unfallrisikos in der OKP; sie erfolgt nicht automatisch.
  3. Die Sistierung wirkt frühestens am ersten Tag des Monats nach dem Antrag. Prüfen Sie Bestätigung und neue Prämie.

Entfernen Sie das Unfallrisiko nicht selbst. Endet der UVG-Schutz, beantragen Sie unverzüglich den Wiedereinschluss in die OKP.

UVG: nur BUAngestellt: weniger als 8 Std./WocheBeim selben Arbeitgeber

Nichtberufsunfälle sind grundsätzlich nicht über den Arbeitgeber gedeckt

Bei weniger als acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber deckt das UVG Berufsunfälle; Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg gelten in diesem Fall ebenfalls als Berufsunfälle.

Zu prüfende Punkte

  1. Prüfen Sie die Stunden für jeden Arbeitgeber getrennt.
  2. Belassen Sie das Unfallrisiko für NBU in der OKP oder schliessen Sie es ein, sofern Sie keine andere vollständige UVG-Deckung nachweisen.
  3. Verlangen Sie vor einer Änderung der OKP eine schriftliche Bestätigung.

Stunden bei mehreren Arbeitgebern werden für die NBU-Deckung nicht einfach zusammengerechnet.

UVG über die SuvaAnspruch auf ArbeitslosenentschädigungVon der Arbeitslosenversicherung anerkannter Anspruch

Während des Leistungsanspruchs deckt grundsätzlich die Suva das Unfallrisiko

Wer die Voraussetzungen für Arbeitslosenentschädigung erfüllt, ist obligatorisch bei der Suva gegen Unfälle versichert.

Zu prüfende Punkte

  1. Bestätigen Sie bei der Arbeitslosenkasse Anfang und Ende des Anspruchs.
  2. Verlangen Sie den vollständigen Deckungsnachweis, bevor Sie die Sistierung in der OKP beantragen.
  3. Prüfen Sie beim Ende des Anspruchs sofort die lückenlose Weiterdeckung.

Die Anmeldung beim RAV allein genügt nicht zwingend; der Anspruch sowie dessen Beginn und Ende müssen bestätigt sein.

Unfall in der OKPNicht erwerbstätigKind, Studium, Rente oder Haushalt

Das Unfallrisiko bleibt grundsätzlich in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Ohne vollständige UVG-Deckung müssen Nichterwerbstätige das Unfallrisiko in der OKP belassen.

Zu prüfende Punkte

  1. Prüfen Sie Unfall auf der OKP-Police oder Bestätigung.
  2. Schul-, Vereins- oder Privatdeckungen ersetzen die OKP nicht automatisch.
  3. Melden Sie eine Änderung der Erwerbssituation rasch dem Krankenversicherer.

Die OKP übernimmt Behandlungskosten nach KVG, aber nicht alle UVG-Geldleistungen wie Taggelder.

UVG freiwilligSelbstständigerwerbendErwerbstätigkeit auf eigene Rechnung

Für Selbstständigerwerbende ist das UVG grundsätzlich nicht obligatorisch

In der Schweiz wohnhafte Selbstständigerwerbende, die nicht bereits obligatorisch versichert sind, können sich freiwillig nach UVG versichern; für den versicherten Verdienst gilt ein gesetzlicher Mindestbetrag. Ohne vollständige UVG-Deckung bleibt das Unfallrisiko in der OKP eingeschlossen.

Zu prüfende Punkte

  1. Lassen Sie den Status von der zuständigen Stelle bestätigen.
  2. Prüfen Sie freiwillige UVG-, Taggeld- und Invaliditätsdeckungen getrennt.
  3. Sistieren Sie die Unfalldeckung in der OKP nur nach Nachweis einer vollständigen UVG-Deckung und Bestätigung des Krankenversicherers.

Unfall in der OKP deckt Behandlungskosten, aber nicht automatisch den Erwerbsausfall.

Frist: 31 TageStellenende oder unbezahlter UrlaubNach bestehender UVG-NBU-Deckung

Mit vorheriger NBU-Deckung endet der Schutz am 31. Tag; danach braucht es eine Anschlusslösung

Die NBU-Deckung endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Mit einer Abredeversicherung kann sie um höchstens sechs aufeinanderfolgende Monate verlängert werden.

Zu prüfende Punkte

  1. Klären Sie mit dem Arbeitgeber sowohl den letzten Tag mit Anspruch auf mindestens den halben Lohn als auch das genaue Ende des NBU-Schutzes.
  2. Schliessen und bezahlen Sie die Abredeversicherung beim Unfallversicherer des früheren Arbeitgebers vor Ablauf der bestehenden Deckung.
  3. Andernfalls beantragen Sie rechtzeitig den Wiedereinschluss in die OKP.

Die sechs Monate gelten nicht automatisch. Die Abredeversicherung muss vor Ende der bestehenden Deckung abgeschlossen und bezahlt werden; ohne vorherige UVG-NBU-Deckung gibt es nichts zu verlängern.

Temporäre Wahl ohne Datenübermittlung

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Ergebnis richtig lesen

  1. Zuerst Status und Stunden bei einem Arbeitgeber klären.
  2. Bestätigung mit Zeitraum sowie BU-/NBU-Umfang beschaffen.
  3. Sistierung oder Wiedereinschluss bei der Krankenkasse beantragen und bestätigen lassen.

Wichtige Grenzen

  • Das Werkzeug bestimmt nicht Ihren Status als angestellt, selbstständig oder entschädigt arbeitslos.
  • Es bestätigt weder Zeitraum noch Umfang einer Police.
  • Es vergleicht keine Prämien, Leistungen, Ausschlüsse oder Erwerbsausfalldeckungen.
  • Internationale, militärische und besondere Fälle sind einzeln zu prüfen.

Offizielle Quellen

ClairAssur.ch

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