Nach einem Ereignis

Schadenfall: handeln, ohne wichtige Informationen zu verlieren

Sicherheit hat Vorrang. Danach folgen vernünftige Massnahmen zur Schadenbegrenzung, die rasche Meldung und eine saubere Dokumentation. Das nimmt weder Haftung noch Deckungsentscheid vorweg.

Die Originalsprache jeder Quelle ist angegeben. Die Zusammenfassungen trennen Gesetz, Behördeninformation und vertragsabhängige Bedingungen.

Pflichten getrennt betrachten

Rasche Schadenanzeige

Das VVG verlangt die Anzeige, sobald die anspruchsberechtigte Person vom Schaden und vom Versicherungsanspruch Kenntnis hat. Der Vertrag kann Form und Kanal vorgeben.

Vernünftige Schadenminderung

Mögliche Massnahmen gegen eine Verschlimmerung sind zu treffen; ohne Dringlichkeit sollen Weisungen des Versicherers eingeholt werden. Personensicherheit bleibt zuerst.

Auskünfte und Belege

Der Versicherer kann bekannte Tatsachen und zugängliche Unterlagen verlangen. Antworten Sie genau, trennen Sie Beobachtung und Vermutung und bewahren Sie Kopien auf.

Eine einfache Chronologie

Notieren Sie Zeitpunkt, erkennbare Ursache, Massnahmen und Kontakte.

  1. Sichern und alarmieren

    Kontaktieren Sie bei Bedarf Rettungsdienst oder Behörde und vermeiden Sie weitere Gefahren.

  2. Begrenzen, ohne Beweise zu vernichten

    Treffen Sie sichere Sofortmassnahmen, fotografieren Sie wenn möglich und behalten Sie ersetzte Teile, sofern gefahrlos.

  3. Dem Versicherer melden

    Nutzen Sie den vorgesehenen Kanal, beschreiben Sie Fakten ohne Spekulation und verlangen Sie Dossiernummer und Weisungen.

  4. Dossierjournal führen

    Ordnen Sie Inventar, Rechnungen, Berichte, Entscheide und Nachfasstermine.

Fristen und Rechtswege nicht verkürzen

  • Die allgemeine fünfjährige Verjährung nach VVG erlaubt nicht, fünf Jahre mit der Schadenanzeige zu warten.
  • Die FINMA beaufsichtigt Versicherer und prüft Hinweise auf Unregelmässigkeiten, entscheidet aber keinen privaten Streit und verspricht keine Zahlung.
  • Meldung an FINMA oder Mediation darf nicht als automatische Unterbrechung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen dargestellt werden.

Geprüfte amtliche Quellen

Die Originalsprache jeder Quelle ist angegeben. Die Zusammenfassungen trennen Gesetz, Behördeninformation und vertragsabhängige Bedingungen.

Nur für künftigen Schutz

Künftigen Versicherungsbedarf vergleichen

Ein neuer Vergleich ändert den für den bereits eingetretenen Schaden geltenden Vertrag nicht und garantiert keine Leistung. Er dient nur der Vorbereitung eines künftigen Schutzes.

In diesem Bereich werden keine persönlichen Angaben abgefragt.